Auf der Präsidiumssitzung des DKBC am 16. September 2013 wurde folgende Regelung mit sofortiger Wirkung in die Sportordnung Teil A aufgenommen:
A 3.3. Sperrbestimmungen
3. Wenn ein Verein/Klub sich beim DKB, DKBC oder seinen Mitgliedsverbänden (Landesverbände) aus dem aktiven Spielbetrieb abmeldet und ein Spieler dieses Vereins/Klubs weiterhin am Spielbetrieb bei einem anderen Verein/Klub innerhalb des DKB/DKBC oder seinen Mitgliedsverbänden teilnehmen möchte, entfällt die dreimonatige Sperre.
Anschreiben an die Landesverbände
Ordnungen und Satzungen des DKBC